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FAQ - häufig gestellte Fragen 

Die angegebenen Informationen können sich nach Veröffentlichung geändert haben.
AHA-Anhänger Hagen übernimmt keine Haftung auf Richtigkeit. Wenden Sie sich immer an einem Anhängerfachhändler.



1. ALLGEMEIN

Welchen Anhänger darf ich mit meinen Führerschein ziehen?

Klasse B:  Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
oder          Anhänger mehr als 750 kg wenn das zulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und Anhänger nicht 3500 kg übersteigt.
Zusatz 96: Anhänger mehr als 750 kg wenn das zulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und Anhänger nicht 4250 kg übersteigt.
Klasse BE: Anhänger mehr als 750 kg wenn das zulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und Anhänger nicht 7000 kg übersteigt.

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Es ist was kaputt. Was kann ich machen? 

Wenden dich an deinen Händler, der wird dir weiterhelfen können.

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Darf ich mit meinen Anhänger immer 100 km/h fahren?

Nein. Es müssen erst spezielle Bedienungen erfüllt werden.
Wende dich an deinen Händler. Der wird dir dieses erläutern.   

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LADUNG Höhe -- Breite -- Länge


Pkw (=Kraftfahrzeuge) mit Anhängern dürfen maximal 18,00 m lang sein.

Ein Wohnmobil mit Anhänger oder PKW mit Wohnwagen darf ebenfalls nur 18,00 m Länge haben. 

(§ 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO).

 

Ladungsüberhang nach hinten

Die Ladung darf bei einer Fahrstrecke von bis zu 100 km 3,00 m nach hinten über den Anhänger hinausragen. 

Bei Fahrstrecken weiter als 100 km, ist ein Ladungsüberhang von maximal 1,50 m erlaubt.

(§ 22 Absatz 4 StVO).

 

Ladungsüberhang nach vorne

Erst ab einer Höhe von 2,50 m darf Ladung 0,5m nach vorne überstehen

(§ 22 Absatz 3 StVO).

 

Max. Breite Anhänger incl. Ladung

Die Breite des Anhängers incl. Ladung darf maximal 2,55 m betragen

(§ 32 Absatz 1 Nummer 1 StVZO).

 

Max. Höhe Anhänger incl. Ladung

Anhänger und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4,00 m sein

(§ 22 Absatz 2 StVO).

 

Überhängende Ladung kennzeichnen

Sofern Ladung mehr als 1 m über die Rücklichter hinausragt, muss eine rote Fahne mit einer Größe von 30 cm x 30 cm angebracht werden

 (§ 22 Absatz 4 StVO).